14.03.08 12:00

Informationen zum Thema

Kategorie: Ludwig & Reuter Luxemburg

 

Sozialversicherung in Luxemburg

Günstig im Vergleich zum Ausland fallen die Sozialabgaben in Luxemburg aus. Die Sozialversicherung in Luxemburg besteht aus der Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfallversicherung. Außerdem müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer einen Beitrag für den arbeitsmedizinischen Dienst zahlen. Jeder Arbeitnehmer, der eingestellt wird, ist gesetzlich verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Mit dieser Untersuchung soll sie Eignung oder Nichteignung für die vorgesehene Beschäftigung festgelegt werden.
Sogenannte Minijobs oder 400-€-Jobs kennt man in Luxemburg nicht 
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung beträgt 

8.047,66 €/Monat 96.571,92 €/Jahr     ab 01.03.2008 

Der monatliche übersteigende Bruttobetrag ist nicht mehr sozialversicherungs-pflichtig.

 

Versicherungs-

zweige

Beitragssätze

 

Arbeiter

Angestellte

AN-Anteil

AG-Anteil

AN-Anteil

AG-Anteil

 

Krankheit(Beitragssatz auf Gehalt) 

Krankheit

(Beitragssatz auf Prämie)

 

 

 

5,05%

 

2,70%

 

 

 

5,05%

 

2,70%

 

 

 

2,80%

 

2,70%

 

 

 

2,80%

 

2,70%

 

Rente

 

 

 

8,00 %

 

8,00 %

 

8,00 %

 

8,00 %

 

 

Pflegeversicherung

 

1,4 %

 

/

 

 

1,4 %

 

 

/

 

 

Arbeitsmedizin

 

/

0,11%

/

0,11%

 

Unfallversicherung

Sätze zwischen ...und ...

/

0,53% bis 6,00%

/

0,53% bis 6,00%

 

Gesamt

 

14,05%

 

13,69%

bis

19,16%

 

11,80%

 

11,44%

bis

16,91%