Günstig im Vergleich zum Ausland fallen die Sozialabgaben in Luxemburg aus. Die Sozialversicherung in Luxemburg besteht aus der Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfallversicherung. Außerdem müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer einen Beitrag für den arbeitsmedizinischen Dienst zahlen. Jeder Arbeitnehmer, der eingestellt wird, ist gesetzlich verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Mit dieser Untersuchung soll sie Eignung oder Nichteignung für die vorgesehene Beschäftigung festgelegt werden.
Sogenannte Minijobs oder 400-€-Jobs kennt man in Luxemburg nicht
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung beträgt
8.047,66 €/Monat 96.571,92 €/Jahr ab 01.03.2008
Der monatliche übersteigende Bruttobetrag ist nicht mehr sozialversicherungs-pflichtig.
Versicherungs- zweige | Beitragssätze | |||
Arbeiter | Angestellte | |||
AN-Anteil | AG-Anteil | AN-Anteil | AG-Anteil | |
Krankheit(Beitragssatz auf Gehalt) Krankheit (Beitragssatz auf Prämie) |
5,05%
2,70% |
5,05%
2,70% |
2,80%
2,70% |
2,80%
2,70% |
Rente
| 8,00 %
| 8,00 %
| 8,00 %
| 8,00 %
|
Pflegeversicherung
| 1,4 %
| /
|
1,4 %
| /
|
Arbeitsmedizin
| / | 0,11% | / | 0,11% |
Unfallversicherung Sätze zwischen ...und ... | / | 0,53% bis 6,00% | / | 0,53% bis 6,00% |
Gesamt |
14,05% |
13,69% bis 19,16% |
11,80% |
11,44% bis 16,91% |