Dies bedeutet eine Lohnerhöhung zum 1. März 2008 von 2,5 % des Bruttogehaltes.
Damit verbunden ist zum 1. März 2008 eine Erhöhung des Mindestlohnes um 2,5 %.
Der monatliche Mindestlohn entwickelt sich somit wie folgt:
zur Zeit seit 1.1.2007 | ab 1.3.2008 | |
€ | € | |
15 - 17 Jahre | 1.177,71 | 1.207,15 |
17 - 18 Jahre | 1.256,22 | 1.287,62 |
älter als 18 Jahre und unqualifiziert | 1.570,28 | 1.609,53 |
älter als 18 Jahre und qualifiziert | 1.884,34 | 1.931,44 |
Hinweis: Die Umrechnung in Stundenlöhne erfolgt auf Basis von 173 Stunden pro Monat.
Angemeldete Überstunden können ab 2008 steuerfrei ausgezahlt werden.
Kinderbonus:
Bis Ende 2007 wurden die Kinder des Steuerpflichtigen über eine Steuerermäßigung berücksichtigt. Die Steuerermäßigung betrug maximal 922,50 € pro Kind. Bei Lohn- und Gehaltsempfänger die aufgrund Ihrer Lohn- und Gehaltshöhe keine Steuern zahlten, wirkte sich diese Steuerermäßigung vielfach nicht aus. Damit diese Personen nicht benachteiligt sind, wird ab 2008 statt einer Steuerermäßigung für alle ein Kinderbonus von der Familienkasse ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt für 2008 im März 2008 und beträgt 922,50 € pro Kind. Für 2009 wird eine monatliche Auszahlung geprüft.
Da nun die Kinder über den Kinderbonus und nicht mehr über eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden, wird in vielen Fällen ab Januar 2008 die monatliche Nettoauszahlung geringer ausfallen als in 2007. Mit Auszahlung des Kinderbonus im März 2008 gleicht sich dies wieder aus.
Hinweis: Die Auszahlung des Kindergeldes wird durch diese Regelung nicht verändert. Das Kindergeld wird wie gehabt ausgezahlt.
Änderung der Steuerklassen:
Mit der oben beschriebenen Änderung ändern sich auch die Steuerklassen in Luxembourg.
Die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Steuerklassen entfällt. Ab 2008 gibt es die Steuerklassen 1, 1a und 2. (Beispiel: Bei unveränderten Bedingungen hat ein Steuerpflichtiger, der in 2007 die Steuerklasse 2.2 (Steuerklasse 2 und 2 Kinder) ab 2008 die Steuerklasse 2. )
Im Falle einer zweiten Steuerkarte ändert sich die pauschale Besteuerung wie folgt:
Steuerklasse 1: 30%
Steuerklasse 1a: 18%
Steuerklasse 2: 12%
Anpassung der Steuertabellen an die Inflation ab 1.1.2008:
Die Steuertabellen wurden linear um sechs Prozent an die Inflation angepasst. Der Steuerzahler wird also so besteuert, als würde er sechs Prozent weniger verdienen.
Dies wird sich ab 2008 steuerentlastend auswirken.