12.02.08 16:11

Individueller Bildungsurlaub - Neues Gesetz zum 1.1.2008

Kategorie: Ludwig & Reuter Luxemburg

 

Mit dem 1. Januar 2008 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das einen individuellen Anspruch auf Bildungsurlaub begründet.

Jeder Beschäftigte, der über ein halbes Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Das neue Gesetz räumt jedem Erwerbstätigen der Privatwirtschaft einen Anspruch von 80 Fortbildungstagen im Laufe seiner gesamten Lebensarbeitszeit ein.

Der Arbeitnehmer, der in den Genuss eines individuellen Bildungsurlaubs kommen möchte, muss seinen Arbeitgeber hiervon in Kenntnis setzen und unter Beachtung verschiedener Voraussetzungen, die in dem Gesetz geregelt sind, einen Antrag bei dem für Aus- und Weiterbildung zuständigen Minister einreichen. Der Arbeitnehmer muss ein auf der Internetseite des Ministeriums für nationale Aus- und berufliche Weiterbildung (www.men.public.lu) verfügbares Formular ausfüllen. Er genießt während der gesamten Dauer seines Urlaubs Kündigungsschutz und ist in diesem Zeitraum auch weiterhin sozialversichert. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber eine Ausgleichsentschädigung zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Hierzu muss der Arbeitgeber einen Erstattungsantrag bei dem für die berufliche Weiterbildung zuständigen Minister einreichen (das Formular ist auf der Internetseite erhältlich www.men.public.lu