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Webinar: Einführung ins internationale Sozialversicherungsrecht in Europa

Arbeitgeber-Compliance: Fehler und Haftungsrisiken vermeiden, Entsendung, Mehrfachbeschäftigung bei Arbeitnehmern und Selbständigen, Ende der Corona-Sonderregelungen, Behandlung von Rentnern und Familien.

Grenzüberschreitende Einsätze von Arbeitnehmern und Selbständigen gehören im EU-Binnenmarkt zum Tagesgeschäft. Vor allem in Grenzregionen wie der Großregion SaarLorLux fallen Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat z.B. bei Grenzpendlern regelmäßig auseinander.

Zudem werden Arbeitnehmer zur Ausführung von Arbeiten zeitweilig in andere EU-Länder entsandt oder arbeiten mitunter auch regelmäßig für einen oder mehrere Arbeitgeber in mindestens zwei EU-Ländern bzw. gehen in einem EU-Land einer unselbständigen und in einem anderen EU-Land einer selbständigen Tätigkeit nach.

Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zudem verstärkt zur Verlagerung von Arbeit ins Home-Office. Bei solchen grenzüberschreitenden Aktivitäten kommt es neben der Einhaltung der steuer- und arbeitsrechtlichen Normen sowie der administrativen Auflagen bei Entsendungen vor allem auch auf den korrekten Umgang mit den Vorgaben des internationalen Sozialversicherungsrechts an. Fehler bei der Auswahl des anwendbaren nationalen Rechts können zu erheblichen Nachzahlungen und Verzinsungen führen. 


Michael Merkes, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, gibt einen praxisnahen Einstieg in die Systematik des internationalen Sozialversicherungsrechts in Europa und erläutert die für Arbeitgeber wichtigsten Compliance-Aspekte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. 

Anmeldung bis zum 24. November unter: www.eic-trier.de

 

Anmeldung und weitere Informationen

Hier finden Sie weiter Informationen zu der Veranstaltung und erfahren, wie Sie sich dazu anmelden können.

Veranstaltungstermin 30. November 2022 09:30 Uhr - ca. 12:00 Uhr
Veranstaltungsort Online (via EIC Trier IHK)
Unsere Referenten Michael Merkes
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht
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