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Steuerfreie Prämienzahlungen zum Inflationsausgleich

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz/EStG zahlen. Steuerfrei zugewendet werden können bis zu € 3.000,00. Die Zuwendungen können noch bis 31.12.2024 gezahlt werden.

Überstundenvergütung

Das Bundesfinanzministerium/BMF hat unter dem Link https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html) Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Unter Punkt 15 stellt das BMF klar, dass in den Fällen, in denen im Zeitpunkt der Vereinbarung oder der Zusage der Sonderzahlung kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vergütung von Überstunden besteht und lediglich die Möglichkeit des Freizeitausgleichs besteht, eine Prämienzahlung steuerfrei möglich ist.

Stand: 26. Juli 2023

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Erscheinungsdatum:

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Wir über uns

In mehr als 38 Jahren haben wir uns von lokal tätigen Steuerkanzleien zu einem überregional präsenten Steuerspezialisten mit rund 60 engagierten Steuerberatern und Mitarbeitern entwickelt. Ein Erfolg, den wir auch unserer Vernetzung und Partnerschaft innerhalb unseres Kanzleiverbunds mit den Standorten in Deutschland (Trier) und Luxemburg (Wasserbillig - Kanton Grevenmacher) verdanken. Nutzen Sie unsere Synergien!

LUDWIG & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
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